Wir möchten Ihnen bei der Bestellung der Container für die Entsorgung etwas helfen: Baustellenabfall (leicht) ist nicht gleich Bauschutt. Sie sollten überlegen, wieviel von jeder Abfallart an Menge anfällt – gerade bei schweren Materialien können Sie sparen. Z.B. bei der Entsorgung von Fliesen, Keramik oder Beton. Diese können Sie als Bauschutt entsorgen (somit günstiger). Gipskartonplatten und Fermacell wird über Gipsabfälle bzw. Baustellenabfall (schwer) entsorgt. Glaswolle, Steinwolle, Asbest, Isolier- und Dämmstoffe und Nachtspeicheröfen sind gesondert zu behandeln – bitte fragen Sie hierzu bei uns an.
Was darf rein?
Was darf NICHT rein?
Was darf rein?
Was darf NICHT rein?
Was darf rein?
Was darf NICHT rein?
Was darf rein?
Was darf NICHT rein?
Für die Anlieferung/Annahme von Bauschutt gelten die folgenden Annahmebedingungen/-kriterien:
Sortenreiner Bau-Reststoff, wie z.B. Betonbruch oder Tondachziegel eignen sich hervorragend zur Aufbereitung als Baustoff und sollten deshalb nach Möglichkeit getrennt entsorgt werden. Die
Verantwortlichkeit für die Konsistenz/Zusammensetzung der Abfälle obliegt dem Abfallerzeuger, dieser übernimmt auch jegliche Haftung. Verstößt der Abfallerzeuger gegen die Annahmebedingungen so
trägt dieser auch die Kosten der Entsorgung des Abfalls. Die o.g. Abfälle sind beispielhaft und erheben nicht den Anspruch auf Vollständigkeit.
Was darf rein?
Was darf NICHT rein?
Was darf rein?
Was darf NICHT rein?
Bernd Fischinger Spezialtransporte GmbH & Co. KG
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